Im Kehrdienst des Gehsteigs rund ums Jahr finden Sie in uns einen sorgsamen und kommunikativen Ansprechpartner. Kompetent und gewissenhaft verrichten wir die nötige Arbeit im Sinne der Hauseigentümer- oder Mieterpflicht.
Wir arbeiten nach der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Städte und Gemeinden.
Für Notfälle stehen wir Ihnen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) telefonisch zur Verfügung.